NUTZUNGSBESTIMMUNGEN FÜR VERTRAGSPARTNER
Der "Vertragspartner" organisiert und führt Sammel- und Spendenaktionen ("Sammelprojekte") durch und nutzt hierfür die Software und Services der fundoo AG (nachfolgend "fundoo"). Mit der Eröffnung eines eigenen fundoo Accounts ("Konto") akzeptiert der Vertragspartner alle nachfolgend deklarierten Bestimmungen und Konditionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") von fundoo.
Der Vertragspartner registriert sich mit allen erforderlichen Daten und gibt alle dafür notwendigen und vorgesehenen Informationen wahrheitsgetreu und vollständig an ("Anfrage"). Fundoo prüft diese Daten und die Anfrage. Erst mit Versendung des Kontozugriffs per E-Mail durch fundoo kommt der Vertrag zwischen fundoo und dem Vertragspartner zustande. Es steht fundoo frei, ohne Angabe von Begründungen, eine Anfrage zur Zusammenarbeit abzulehnen und keinen Kontozugriff freizuschalten.
Sobald das Konto frei geschaltet ist, steht dem Vertragspartner der vertragliche Funktionsumfang von fundoo zur Verfügung. Die Nutzung beschränkt sich jedoch auf Aktivitäten mit dem Zweck, Unterstützungsbeiträge ("Unterstützungsbeiträge") zu sammeln. Hierfür müssen vom Vertragspartner alle für die teilnehmenden Unterstützenden (Teilnehmer:innen, Spender:innen; nachfolgend "Teilnehmer") benötigten Informationen für den Sammelzweck und die genaue Verwendung der Einnahmen transparent und lückenlos im System fundoo CrowdDonatingSolution ("fundoo CDS") deklariert und dem Spender zugänglich gemacht werden.
Mit der Akzeptanz der fundoo AGBs erhält der Vertragspartner für die Laufzeit und die Zwecke dieses Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an der Software-Lösung fundoo CDS. Dieses Nutzungsrecht ist limitiert auf den Verwendungszweck gemäss vorliegender Nutzungsbestimmungen und auf Vertragspartner mit Sitz in der Schweiz. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei fundoo. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die Lösung fundoo CDS an dritte Parteien weiter zu lizenzieren oder sein eigenes Konto für dritte Parteien zugänglich zu machen oder zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sollten Sammelprojekte aufgeschaltet werden, welche den AGBs von fundoo oder dem Verwendungszweck widersprechen, kann fundoo den Zugriff und die weitere Verwendung jederzeit so lange sperren, bis der Vertragspartner die Konformität mit den Vertragsbestimmungen hergestellt hat. Sofern dies dem Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen gelingt, ist fundoo berechtigt, die entsprechenden Sammelprojekte von der Plattform zu entfernen und die Event-Teilnehmenden zu informieren. Bereits einbezahlte Unterstützungsbeiträge dürfen direkt durch fundoo an die Spender:innen zurückerstattet werden.
Der Vertragspartner stellt fundoo alle Daten im Zusammenhang mit seinen Sammelprojekten zur Verfügung und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Gesetzeskonformität, Urheberrechte etc. seiner Daten und Angaben.
Es dürfen nur Crowdfunding/-donating Aktivitäten aufgeschaltet werden, welche keine extremen oder heiklen politischen und gesellschaftlichen Ziele verfolgen. Nicht gestattet sind Sammelprojekte für diskriminierende, verletzende oder im weitesten Sinn beleidigende Crowdfunding/-donating Zwecke jeglicher Art. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich, dass seine Sammelprojekte mit der schweizerischen Gesetzgebung rechtskonform sind. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt allein dem Vertragspartner. Fundoo kann auf keinen Fall für rechtliche Verstösse des Vertragspartners zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.
Der Vertragspartner informiert fundoo unverzüglich schriftlich über Ereignisse und / oder Veränderungen jeder Art, die Auswirkungen auf seine Sammelprojekte haben. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner die Teilnehmer seiner Sammelprojekte termingerecht und regelmässig über den Stand des Projektes zu informieren.
Der Vertragspartner räumt fundoo das Recht ein, sämtliche Daten und Informationen, welche er für die Bewerbung seiner Sammelprojekte zur Verfügung stellt, über die Plattformen und Kommunikationskanäle von fundoo unentgeltlich zu nutzen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, in der Bewerbung und Abwicklung des Sammelprojekts über sämtliche Werbe- und Kommunikationskanäle das Logo und den Hinweis auf den fundoo als Projektpartner zu platzieren. Weiter muss mindestens eine Verlinkung von der offiziellen Webseite des Vertragspartners auf die Webseite von fundoo sichergestellt sein.
Der Vertragspartner hat die Pflicht, fundoo unverzüglich über eine bevorstehende oder bereits konkrete Absage oder Annullation zu informieren. Sofern ein Sammelprojekt annulliert oder abgesagt werden muss, besteht für den Vertragspartner, unabhängig von den Gründen, welche zu einer Annullation oder Absage geführt haben, kein Anspruch auf bereits zugesagte oder einbezahlte Unterstützungsbeiträge. Fundoo ist berechtigt, bereits einbezahlte Einnahmen des annullierten oder abgesagten Events sofort nach Bekanntgabe an die Spender/Sponsoren zurückzubezahlen und dem Vertragspartner die durch die Aufschaltung und Absage entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Sofern Unterstützungsbeiträge direkt an den Vertragspartner ausbezahlt wurden, ist fundoo berechtigt, direkt die Teilnehmer sowie auch über öffentliche Kanäle zu informieren und für Rückforderungen direkt an den Vertragspartner zu verweisen.
Fundoo ist nicht Vertragspartner gegenüber den Teilnehmern eines Sammelprojektes, sondern agiert ausschliesslich als Serviceanbieter für die Abwicklung und das Inkasso gegen Rechnungsstellung an den Vertragspartner. Alle Rechte und Pflichten gegenüber allen Teilnehmern eines Sammelprojekte sind durch den Vertragspartner wahrzunehmen respektive zu erfüllen. Fundoo kann im Falle von Streitigkeiten mit einem Teilnehmer auf keinen Fall zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.
Für die Leistungen, welche fundoo gegenüber dem Vertragspartner und den Teilnehmern erbringt, stehen fundoo Gebühren und Entschädigungen zu. Diese dürfen von fundoo jederzeit mit den Guthaben des Vertragspartners verrechnet und vor der Überweisung der Unterstützungsbeiträge an den Vertragspartner vom Sammelbetrag abgezogen werden.
Die Abrechnung durch fundoo erfolgt gemäss aktuell gültiger, schweizerischer Mehrwertsteuerregelung. Der Vertragspartner ist selbst zuständig für die korrekte Abrechnung aller Einnahmen mit Ämtern und Behörden.
Die Schlussabrechnung zwischen fundoo und dem Vertragspartner erfolgt nach individueller Absprache, wenn möglich spätestens 3 Monate nach Durchführung des Sammelprojektes. Fundoo liefert hierfür eine Übersicht der gesamten Sammeleinnahmen sowie der bis zur Schlussabrechnung eingegangenen Zahlungen und überweist einen Saldo auf das vom Vertragspartner angegebene Bank- oder Postkonto oder stellt ausstehende Gebühren in Rechnung.
Sofern der Vertragspartner mit der Abrechnung nicht einverstanden ist, hat er dies fundoo innerhalb von zwei Arbeitswochen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung für beide Vertragsparteien als akzeptiert und verbindlich.
Das Risiko von nicht einbezahlten Unterstützungsbeiträgen liegt grundsätzlich beim Vertragspartner. Fundoo kann nicht für Verluste aus nicht einbezahlten Unterstützungsbeiträgen behaftet werden.
Mit der Schlussabrechnung übergibt fundoo die Verantwortung für nicht einbezahlte Unterstützungsbeiträge an den Vertragspartner. Es obliegt dem Vertragspartner, ob er die ausstehenden Zahlungen selber einfordern will.
Der Zugriff auf fundoo CDS erfolgt über mobile oder fixe Devices, über einen Standard-Browser und eine Internetverbindung. Für die Bereitstellung der technischen notwendigen Infrastrukturen (PC, Laptop, Tablet, Mobile Phone, aktuelle Betriebssysteme, leistungsfähige Internetverbindung, marktübliche Druckertypen etc.) sowie die umfassenden Sicherheitseinstellungen (Firewall, Virenschutz etc.) ist der Vertragspartner selbst zuständig. Auf Anfrage gibt fundoo jederzeit Auskunft über die aktuellen Software-Versionen, welche durch fundoo unterstützt werden.
Die strikte Geheimhaltung und sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten für fundoo CDS liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Bei Verdacht auf oder Kenntnisnahme von Missbrauch der Zugangsdaten ist der Vertragspartner verpflichtet, fundoo sofort zu informieren. Fundoo kann demzufolge das Konto des Vertragspartners unverzüglich sperren, so lange, bis der weitere Missbrauch aufgrund der getroffenen Massnahmen mit Sicherheit verhindert werden kann.
Der Vertragspartner haftet gegenüber fundoo für durch ihn verschuldeten Missbrauch oder ungenügende Sorgfaltspflicht im vollen Umfang.
Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen (nicht-öffentlichen) Informationen und Kenntnisse, welche durch die Zusammenarbeit erlangt werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter und Partner sowie für zur Vertragserfüllung beigezogener dritter Parteien.
Für die Konzeption und die Präsentation der Sammelprojekte ist der Vertragspartner zuständig. Die Ausgestaltung der Sammelprojekte ist auf die funktionalen Möglichkeiten der fundoo CDS abzustimmen. Fundoo unterstützt hierbei in beratender Funktion.
Die Unterstützungsbeiträge können in Schweizer Franken pro Einheit oder pauschal angegeben werden und beinhalten jeweils die Gebühren gemäss aktueller fundoo Preisliste. Diese Gebühren dürfen gegenüber den Teilnehmern nicht ausgewiesen werden.
Fundoo ist berechtigt, für spezielle Services zusätzliche Gebühren vom Vertragspartner einzufordern. Diese Gebühren müssen dem Vertragspartner vor Beginn des jeweiligen Sammelprojektes schriftlich mitgeteilt werden.
Sämtliche über das fundoo CDS erfassten Nutzerdaten werden gemäss den aktuellen schweizerischen Datenschutzgesetzen behandelt. Sowohl der Vertragspartner als auch fundoo verpflichten sich, die persönlichen Daten nicht für andere als den ursprünglichen Erfassungszweck dienende Zwecke zu nutzen, sofern der Teilnehmer nicht ausdrücklich und via Opt-In seine Einwilligung gegeben hat.
Fundoo ist berechtigt, den Teilnehmern der Sammelprojekte ein Angebot für Informationen in Form von Newslettern oder anderen, elektronischen oder gedruckten Medien zu unterbreiten und diese Daten für den vorhergesehenen und durch den Teilnehmer via Opt-In legitimierten Zweck zu nutzen.
Der Vertragspartner sorgt eigenverantwortlich für die strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze und haftet gegenüber fundoo für jeden durch ihn verursachten Verstoss gegen das Datenschutzgesetz (z.B. Verletzung der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze oder die unrechtmässige Nutzung von Zugriffs- oder Personendaten).
Fundoo sorgt für einen reibungslosen und möglichst unterbruchsfreien Betrieb der fundoo CDS. Für Wartungsarbeiten und regelmässige Updates ist fundoo berechtigt, den Betrieb vorübergehend einzustellen. Solche Wartungsfenster werden vorgängig angekündigt und wenn immer möglich auf Rand- oder Nachtzeiten gelegt. Kurzfristige, betriebsnotwendige Eingriffe werden nur in Ausnahmefällen während der normalen Betriebszeiten gemacht. Während dieser Eingriffe steht das fundoo CDS nicht zur Verfügung. Zudem kann auch der volle Funktionsumfang von fundoo CDS nicht jederzeit garantiert werden. Für den Vertragspartner entstehen dadurch keine Ansprüche auf Entschädigung oder Minderung der vereinbarten Konditionen.
Fundoo haftet grundsätzlich nicht für Schäden, welche dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und Services von fundoo entstanden sind. Fundoo schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung als Folge von Betriebsunterbrüchen, Softwarefehlern oder anderer Mängel aus.
Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und fundoo tritt mit der Eröffnung eines fundoo Kontos für den Vertragspartner in Kraft und ist jeweils für die vertraglich vereinbarte Laufzeit gültig. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit durch beide Parteien schriftlich gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Der Vertrag kann ausserhalb der vereinbarten Kündigungsfrist durch eine der Vertragsparteien gekündigt werden, wenn bei der anderen Partei ein oder mehrere wichtige Gründe eintreten, welche die Erfüllung und Fortsetzung des laufenden Vertrages unzumutbar machen. Als wichtige Gründe gelten:
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund wird die Zusammenarbeit per Kündigungsdatum beendet und allfällig laufende Sammelprojekte gestoppt. Fundoo rechnet per Datum der Kündigung fällige Guthaben nach Abzug aller fundoo zustehenden Gebühren und Aufwandsentschädigungen mit dem Vertragspartner ab. Fundoo ist ab Kündigungsdatum nicht mehr verpflichtet, ausstehende Unterstützungsbeiträge bei Teilnehmern einzufordern. Der Vertragspartner hat ab Kündigungsdatum kein Anrecht auf Herausgabe von Teilnehmerdaten und ausstehenden Unterstützungsbeiträge.
Diese Vereinbarung gilt für die Parteien und deren Rechtsnachfolger verbindlich.
Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen können durch fundoo jederzeit angepasst oder ergänzt werden. Die Ergänzungen/Änderungen gelten als akzeptiert und gültig, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme die Änderungen schriftlich ablehnt. Im Falle einer Ablehnung wird zwischen den beiden Vertragsparteien eine einvernehmliche Lösung gesucht. Solange, als diese nicht gefunden wurde, gelten die bis zur strittigen Änderung gültigen Nutzungsbestimmungen.
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sind die Gerichte des Kantons St. Gallen zuständig.
St. Gallen, 08.01.2024